Erbrecht, Testamentsgestaltung und Unternehmensnachfolge

Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung von Erblassern und Erben.

Wir betreuen Sie bei der Gestaltung und Prüfung von letztwilligen Verfügungen wie Testamenten und Erbverträgen. Unser Augenmerk ist darauf gerichtet, durch exakte und umfassende Regelungen sicherzustellen, dass Ihre Vorstellungen möglichst ohne Streit zwischen den Bedachten umgesetzt werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der Gestaltung von Verträgen zur lebzeitigen Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Insbesondere bei Unternehmern bedarf es einer umsichtigen und rechtzeitigen Nachlassplanung. Wir bieten Ihnen eine auf die Bedürfnisse Ihrer Familie sowie Ihres Unternehmens zugeschnittene Lösung. Dabei berücksichtigen wir vor allem die komplexe Verknüpfung von erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Wir erstellen für Sie Patientenverfügungen, Vorsorgevoll-machten sowie Betreuungsverfügungen, die Ihre ganz persönliche Situation bestmöglich regeln.

Wir betreuen Sie auch bei der Abwicklung Ihres Erbfalls und vertreten Sie in streitigen Auseinandersetzungen um Erbe und Pflichtteil außergerichtlich und gerichtlich. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung bei der Testamentsvollstreckung, Erbscheinerteilung, Nachlassabwicklung und Haftungsfragen an.