Arbeitsrecht

Zu unserer Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts gehören sämtliche Fragen, die zu Beginn, während und bei Beendigung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses auftreten können. Dazu zählen insbesondere Vertragsverhandlungen und -gestaltungen zur Begründung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses oder zu seiner Beendigung.

Wir vertreten Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Falle von Abmahnungen, Kündigungen, Versetzung, Lohn- und Schadensersatzforderungen, Auseinandersetzungen um Zeugnisse, Urlaubsabgeltung und ähnlichen Streitigkeiten.

Wir prüfen Fragen der Haftung von Mitarbeitern im Innen- und Außenverhältnis.